Steuerlich sicher in Spanien ankommen.
Deutsche Steuerberatung in Spanien – Ihre Kanzlei in Hamburg und Marbella
Ob Auswanderung, Firmengründung, Immobilienkauf oder laufende steuerliche Betreuung: JP Tax verbindet deutsche Gründlichkeit mit spanischer Marktkenntnis. Unsere Kanzlei ist dort, wo Sie uns brauchen: in Hamburg für die Planung vor dem Umzug, in Marbella für die Umsetzung vor Ort.
1500+
Mandanten
50+
Experten
3
Standorte
15 Jahre
Erfahrung
Hand aufs Herz: Wer hat schon Lust, sich durch spanische Steuerformulare zu kämpfen?
Gleichzeitig enden die steuerlichen Pflichten in Deutschland nicht automatisch mit dem Umzug. Überraschend? Nein. Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) ist eine deutsche Steuer, die beim Wegzug ins Ausland auf unrealisierte Wertzuwächse von Kapitalgesellschaftsanteilen erhoben wird, sofern der Steuerpflichtige mindestens 1 % der Anteile hält. Dazu kommen Meldepflichten für Auslandsvermögen gemäß Ley 7/2012, die korrekte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien sowie eine Reihe weiterer Pflichten, die viele Auswanderer erst entdecken, wenn es zu spät ist (was viele überrascht). Die Schnittmenge beider Steuersysteme ist groß und komplex. Fehler in diesem Bereich kosten nicht nur Geld, sondern häufig auch Nerven und wertvolle Zeit.
Was passiert, wenn Sie die Wegzugsbesteuerung ignorieren?
Im schlimmsten Fall eine sechsstellige Steuernachforderung.
Ein typisches Beispiel: Ein Unternehmer aus München plante seinen Umzug nach Marbella, ohne die Wegzugsbesteuerung auf seine GmbH-Anteile einzukalkulieren. Die potenzielle Steuerlast: über 180.000 Euro. Durch rechtzeitige Planung – sechs Monate vor dem Umzug – konnten wir die Belastung auf einen Bruchteil reduzieren. Die Wegzugsbesteuerung betrifft Beteiligungen ab 1 % gemäß § 6 AStG, und die meisten Betroffenen erfahren erst durch eine fachkundige Beratung, welche Gestaltungsmöglichkeiten ihnen offenstehen.
Genau hier setzt JP Tax an.
Wir sind keine Allround-Kanzlei, die nebenbei auch Spanien abdeckt. Unsermgesamtes Leistungsspektrum ist auf den steuerlichen Korridor zwischen Spanien und Deutschland ausgerichtet. Als deutsche Steuerkanzlei an der Costa del Sol kennen wir die Stolpersteine auf beiden Seiten – und wissen, wie man sie umgeht. Das macht uns zum verlässlichen Partner für alle, die in beiden Ländern steuerlich sauber aufgestellt sein wollen. Genau hier setzt JP Tax an.Klingt komplex? Ist es auch. Spanische Bürokratie trifft deutsche Bürokratie — ein Doppel, das selbst uns manchmal ins Schwitzen bringt. Aber genau dafür sind wir da.
Wussten Sie schon?
In Spanien müssen steuerlich Ansässige ihr weltweites Vermögen im Modelo 720 melden (gemäß Ley 7/2012), wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Versäumnisse können empfindliche Bußgelder nach sichziehen.
In Spanien müssen steuerlich Ansässige ihr weltweites Vermögen im Modelo 720 melden (gemäß Ley 7/2012), wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Versäumnisse können empfindliche Bußgelder nach sichziehen.
Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien (DBA DE-ES, Art. 13) können Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Belegenheitsstaat besteuert werden – also in dem Land, in dem die Immobilie liegt.
Spanien erhebt laut Ley 19/1991 eine jährliche Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) ab einem Nettovermögen von ca. 700.000 Euro (Freibetrag variiert regional).
Was uns von anderen unterscheidet
Deutschsprachige Betreuung vor Ort
Steuerrecht ist selbst in der eigenen Sprache anspruchsvoll. Wirklich. In einer Fremdsprache wird es zur echten Herausforderung, bei der Missverständnisse schnell teuer werden können (und wir reden hier nicht von Kleingeld). Bei JP Tax kommunizieren Sie auf Deutsch und erhalten Beratung, die Sie wirklich verstehen. Jede steuerliche Entscheidung wird transparent erklärt. Jeder Behördenbrief wird Ihnen auf Deutsch zusammengefasst. Jeder Schritt wird nachvollziehbar dokumentiert. Sie wissen zu jeder Zeit, wo Sie stehen und warum wir eine bestimmte Empfehlung aussprechen. Klarheit schafft Vertrauen. Die meisten Gestorías in Spanien sind für deutsche Mandanten schlicht nicht geeignet – nicht weil sie schlecht arbeiten, sondern weil sie das deutsche Steuersystem nicht kennen. Sie kennen weder die Wegzugsbesteuerung noch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Das ist ein entscheidender Unterschied.
Spezialisierung auf Spanien
und Deutschland
Unser Fokus liegt ausschließlich auf steuerlichen und unternehmerischen Sachverhalten zwischennSpanien und Deutschland. Punkt. Wir machen nicht alles für jeden, sondern eine Sache richtig. Diese Spezialisierung ermöglicht es uns, die relevanten Regelungen beider Länder sicher anzuwenden. Wir kennen das spanische IRPF-System genauso wie die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Wir wissen, wie das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA DE-ES) in der Praxis angewendet wird und wo es Gestaltungsspielräume gibt. Und wir verstehen, welche Fehler andere machen, weil wir täglich genau diese Fälle bearbeiten. Unsere Steuerberater sind Mitglieder der deutschen Steuerberaterkammer und verfügen über die Qualifikation, sowohl in Deutschland als auch grenzüberschreitend zu beraten. Das ist keine Selbstverständlichkeit in Spanien.
Persönliche Ansprechpartner statt anonymer Bearbeitung
Bei uns arbeiten Sie nicht mit wechselnden Sachbearbeitern, die sich bei jedem Kontakt neu einlesen müssen. Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihre Situation kennen, Ihre Ziele verstehen und langfristig an Ihrer Seite stehen. Das bedeutet in der Praxis: schnellere Abstimmungen, weniger Rückfragen, keine doppelten Erklärungen. Wenn Sie anrufen, weiß die Person am anderen Ende bereits, worum es bei Ihnen geht. Diese Kontinuität spart Zeit und schafft Vertrauen, das sich über die Jahre aufbaut.
Netzwerk aus Anwälten, Notaren
und Spezialisten
Steuerliche Fragen stehen selten isoliert. Ein Immobilienkauf berührt Steuerrecht, Zivilrecht und Grundbuchrecht gleichzeitig. Eine Firmengründung erfordert neben dem Steuerberater auch einen Notar und manchmal einen Anwalt. Eine Auswanderung wirft Fragen zum Aufenthaltsrecht auf. Deshalb arbeiten wir eng mit spanischen und deutschen Anwälten, Notaren und weiteren Spezialisten zusammen. Wir koordinieren alle relevanten Experten, damit Sie einen zentralen Ansprechpartner haben und nicht selbst zwischen verschiedenen Beratern in zwei Ländern vermitteln müssen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld — denn abgestimmte Beratung verhindert doppelte Arbeit und widersprüchliche Empfehlungen. Wer schon mal zwischen drei Beratern in zwei Ländern telefoniert hat, weiß genau, wovon wir sprechen.
Ganzheitlicher Ansatz
Wir betrachten nicht nur einzelne Steuererklärungen, sondern Ihre gesamte Situation. Wohnsitz, Unternehmensstruktur, Vermögensverhältnisse, Familienstand, Zukunftspläne: Alles fließt in unsere Analyse ein. Daraus entwickeln wir eine Strategie, die steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich stimmig ist. Kein Flickenteppich aus Einzelmaßnahmen, sondern ein durchdachter Plan, der heute funktioniert und auch in fünf Jahren noch trägt. Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, passen wir die Strategie an. Kein Behördendeutsch. Keine versteckten Kosten. Keine bösen Überraschungen.
Unsere Leistungen im Überblick
Steuerberatung Spanien
Laufende steuerliche Betreuung für Privatpersonen und Unternehmen in Spanien. Von der jährlichen Steuererklärung (IRPF) über die Lohnbuchhaltung und Sozialversicherungsmeldungen bis zur Beratung bei internationalen Sachverhalten. Wir kümmern uns um alle Fristen, Meldepflichten und die Kommunikation mit den spanischen Finanzbehörden, damit Sie sich auf Ihr Geschäft und Ihr Leben in Spanien konzentrieren können. Das schließt auch die Abgabe des Modelo 720 ein – die Meldung von Auslandsvermögen, die viele Deutsche in Spanien vergessen oder unterschätzen. Seit der Reform 2022 sind die früher drakonischen Strafen zwar gemildert worden, doch die Meldepflicht besteht weiterhin.
Auswandern nach Spanien
Steuerliche Planung vor dem Umzug, Begleitung beim Wechsel der Steuerresidenz, Beratung zur Wegzugsbesteuerung und zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Wir sorgen dafür, dass Ihr Übergang von Deutschland nach Spanien steuerlich sauber strukturiert ist und Sie nicht in die typischen Fallen tappen, die viele Auswanderer erst im Nachhinein bemerken. Was ist eine Wegzugsbesteuerung? Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist eine Steuer, die Deutschland beim Wegzug eines Steuerpflichtigen ins Ausland auf unrealisierte Wertzuwächse von Kapitalgesellschaftsanteilen erhebt — auch wenn diese Anteile nicht verkauft wurden. Betroffen ist, wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Für Auswanderer nach Spanien ist sie einer der häufigsten und teuersten Stolpersteine. Wann sollten Sie idealerweise mit der Planung beginnen? Mindestens sechs Monate vor dem geplanten Umzug. In vielen Fällen lässt sich so eine erhebliche Steuerersparnis erzielen – oder zumindest eine unerwartete Steuerlast verhindern. Wir sind als Wegzugsbesteuerung Spanien Berater auf genau diese Fälle spezialisiert.
Firmengründung in Spanien
Von der Beantragung der Firmenbezeichnung (Denominación Social) über die Vorbereitung der Gründungsunterlagen bis zum begleiteten Notartermin in Marbella. Wir unterstützen bei der Strukturierung, beraten zu Holding-Lösungen und übernehmen die laufende Betreuung nach der Gründung. Der gesamte Prozess wird auf Deutsch begleitet und erklärt. Eine vollständige Firmengründung einer Sociedad Limitada (S.L.) in Spanien kostet bei uns ab 2.000 Euro. Das Mindestkapital für eine S.L. beträgt gemäß der Ley de Sociedades de Capital 3.000 Euro, wobei seit 2022 auch die Gründung einer S.L. mit nur 1 Euro Stammkapital möglich ist (Sociedad Limitada de Formación Sucesiva, Quelle: Ley 18/2022 Crea y Crece). Wir beraten Sie, welche Variante für Ihre Situation die richtige ist.Situation die richtige ist.
Immobilien und Steuern in Spanien
Steuerliche und rechtliche Begleitung beim Immobilienerwerb. Prüfung der Kaufstruktur, Beratung zur Besteuerung von Mieteinnahmen, Klärung von Non-Resident-Steuerpflichten und juristische Prüfung der Immobilie gemeinsam mit unserem Anwaltsnetzwerk. Damit Ihr Immobilienkauf nicht nur emotional, sondern auch steuerlich eine gute Entscheidung ist. Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien (DBA DE-ES, Art. 13) können Veräußerungsgewinne aus Immobilien im Belegenheitsstaat besteuert werden – also in dem Land, in dem die Immobilie liegt. Wer das beim Kauf nicht berücksichtigt, zahlt im Verkaufsfall unter Umständen in beiden Ländern. Wir stellen sicher, dass Ihre Kaufstruktur von Anfang an steuerlich optimiert ist.
Steuerstrategie und Consulting
Individuelle Steuerplanung für Mandanten mit komplexen Strukturen. Strukturberatung für Vermögen und Unternehmen über Ländergrenzen hinweg, Planung bei Wohnsitzwechsel und internationale Steueroptimierung. Wir arbeiten dabei eng mit Ihren bestehenden Beratern in Deutschland zusammen, um eine abgestimmte Strategie sicherzustellen. Ob Holding-Struktur, Betriebsaufspaltung oder die Frage, ob Einkünfte als Dividende oder Geschäftsführergehalt ausgeschüttet werden sollten – wir denken in Szenarien und rechnen durch, welche Variante für Sie die günstigste ist. Nicht theoretisch, sondern mit konkreten Zahlen.
Gestoría vs. Steuerberater:
Was ist der Unterschied?
Eine Gestoría ist ein spanisches Verwaltungsbüro, das behördliche Formalitäten abwickelt – von der NIE-Beantragung bis zur Einreichung einfacher Steuererklärungen. Eine Gestoría ist jedoch kein Steuerberater im deutschen Sinne. Die Bezeichnung Gestor/a ist in Spanien nicht mit der Qualifikation eines deutschen Steuerberaters vergleichbar, der ein Staatsexamen ablegen und bei der Steuerberaterkammer zugelassen sein muss. Der entscheidende Unterschied für Deutsche in Spanien: Eine Gestoría kennt in der Regel das deutsche Steuerrecht nicht. Fragen zur Wegzugsbesteuerung, zum Doppelbesteuerungsabkommen oder zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht können dort nicht beantwortet werden. Für rein spanische Verwaltungsangelegenheiten kann eine Gestoría durchaus hilfreich sein. Für die steuerliche Gesamtplanung zwischen Deutschland und Spanien brauchen Sie jedoch einen Steuerberater, der in beiden Rechtssystemen zu Hause ist. Wann reicht eine Gestoría? Wenn Sie bereits in Spanien ansässig sind, keine deutschen Steuerpflichten mehr haben und nur einfache spanische Steuererklärungen einreichen müssen. Wann brauchen Sie einen Steuerberater wie JP Tax? Sobald grenzüberschreitende Sachverhalte ins Spiel kommen – also bei Wegzug aus Deutschland, Einkünften in beiden Ländern, Firmenbeteiligungen, Immobilienbesitz in Deutschland oder komplexen Vermögensstrukturen.
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen
1
Erstgespräch
Im persönlichen Erstgespräch lernen wir Ihre Situation kennen. Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und verschaffen uns einen klaren Überblick über Ihre aktuelle Lage und Ihre Ziele in Spanien. Das Gespräch dauert 60 Minuten und kann persönlich in Marbella, in Hamburg oder per Videokonferenz stattfinden. Am Ende wissen beide Seiten, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Die Erstberatung kostet 100 Euro – transparent, ohne Folgeverpflichtung.
2
Analyse
Auf Basis des Erstgesprächs analysieren wir Ihre steuerliche, rechtliche und unternehmerische Situation im Detail. Wir identifizieren konkreten Handlungsbedarf, potenzielle Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Analyse bildet das Fundament für alle weiteren Schritte und stellt sicher, dass nichts übersehen wird. Dabei prüfen wir systematisch: bestehende Steuerpflichten in Deutschland, zukünftige Pflichten in Spanien, Anwendbarkeit des DBA, eventuelle Wegzugsbesteuerung und Meldepflichten auf beiden Seiten.
3
Strategie
Wir entwickeln einen konkreten Plan: Welche Schritte sind notwendig? In welcher Reihenfolge? Welche steuerlichen Vorteile lassen sich nutzen? Welche Risiken müssen vermieden werden? Sie erhalten eine verständliche Empfehlung, auf deren Grundlage Sie fundiert entscheiden können. Keine Fachsprache ohne Erklärung. Keine versteckten Kosten. Bis hierhin klingt das nach viel Papier? Stimmt. Ab jetzt wird es praktisch.
4
Umsetzung
Wir setzen die vereinbarten Maßnahmen um. Dazu gehören Steuererklärungen, Behördengänge, Gründungsformalitäten, Vertragsabstimmungen oder die Koordination mit Anwälten und Notaren. Sie werden über jeden Fortschritt informiert und müssen sich um die operative Abwicklung nicht selbst kümmern. Wir arbeiten, Sie leben.
5
Laufende Betreuung
Nach der Umsetzung lassen wir Sie nicht allein. Wir begleiten Sie dauerhaft: mit regelmäßigen Auswertungen, proaktiven Hinweisen auf steuerliche Änderungen in Spanien und Deutschland und einer Ansprechbarkeit, auf die Sie sich verlassen können. Steuerrecht verändert sich ständig – in Spanien wie in Deutschland. Wir sorgen dafür, dass Sie immer auf dem aktuellen Stand sind. Genau das zählt. Das ist der Unterschied zwischen einer einmaligen Dienstleistung und einer echten Partnerschaft.
Treffen Sie die Experten, die das Kundenwachstum weltweit vorantreiben
Seit 2012 unterstützen wir Kunden in ganz Deutschland bei der Realisierung von Bau- und Renovierungsprojekten – durch die Kombination von Präzision, Designexpertise und effizientem Projektmanagement. Wir liefern Full-Service-Gebäudelösungen und stellen sicher, dass jedes Projekt die höchsten Standards in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit erfüllt.
Jedes Detail spiegelt unser Engagement für Exzellenz und langfristige Kundenzufriedenheit wider.


Vertrauen von über 1500 Mandanten
60 Experten
Engagierte Fachleute unterstützen Ihr Wachstum
Häufig gestellte Fragen
Für wen ist JP Tax die richtige Kanzlei?
Unsere Mandanten haben eines gemeinsam: Sie bewegen sich steuerlich zwischen Deutschland und Spanien. Ob Auswanderer, Unternehmer, Selbständige, Remote Worker, Immobilienkäufer, Investoren oder Führungskräfte – JP Tax betreut deutschsprachige Mandanten, die in Spanien leben, arbeiten, investieren oder ein Unternehmen führen. Was sie verbindet: Sie suchen einen verlässlichen steuerlichen Partner, der beide Länder versteht und auf Deutsch berät. Ob Sie bereits in Spanien ansässig sind oder den Umzug erst planen, spielt dabei keine Rolle. Wir begleiten Sie in jeder Phase – von der ersten Überlegung bis zur laufenden Betreuung vor Ort.
Brauche ich einen Steuerberater, wenn ich nach Spanien auswandere?
Kurz gesagt: dringend empfehlenswert. In den allermeisten Fällen ist professionelle Steuerberatung bei der Auswanderung nach Spanien unverzichtbar, denn die steuerlichen Konsequenzen sind erheblich und werden häufig unterschätzt. Themen wie die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, der Wechsel der Steuerresidenz und die korrekte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens erfordern professionelle Begleitung. Fehler in der Planung können zu Nachzahlungen führen, die in die Zehntausende gehen. Wir sehen das leider regelmäßig in unserer Praxis. Eine frühzeitige Beratung, idealerweise sechs Monate vor dem Umzug, schützt Sie davor und eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten, die nachträglich nicht mehr verfügbar sind.
Was ist die Wegzugsbesteuerung und bin ich davon betroffen?
Bereits ab einer Beteiligung von 1 % an einer Kapitalgesellschaft greift sie: Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) ist eine deutsche Steuer, die beim Wegzug ins Ausland auf unrealisierte Wertzuwächse erhoben wird. Betroffen sind insbesondere GmbH-Gesellschafter, die Deutschland verlassen und nach Spanien ziehen. Wenn Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten, sollten Sie dieses Thema unbedingt vor dem Umzug klären lassen. In bestimmten Konstellationen lassen sich Stundungsregelungen oder andere Gestaltungen nutzen, um die Steuerlast erheblich zu reduzieren.
In welchen Sprachen kann ich beraten werden?
Deutsch. Ausnahmslos. Die gesamte Beratung bei JP Tax findet auf Deutsch statt, und alle Dokumente, Erklärungen und Empfehlungen erhalten Sie in deutscher Sprache. Im Umgang mit spanischen Behörden, Notaren und Institutionen arbeiten wir in Spanisch und übernehmen die gesamte Kommunikation in Ihrem Namen.Sie müssen sich um die Sprachbarriere nicht kümmern.
Wie läuft die Erstberatung ab?
60 Minuten, ein klares Ziel: Ihre steuerliche Situation verstehen. Im Erstgespräch besprechen wir Ihre persönliche und steuerliche Lage umfassend. Das Gespräch kann persönlich in unserem Büro in Marbella, in Hamburg oder per Videokonferenz stattfinden. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Situation, Ihre Pläne und Ihre offenen Fragen. Am Ende des Gesprächs erhalten Sie eine erste Einschätzung zu den nächsten Schritten und ein klares Bild davon, wie wir Ihnen helfen können. Kosten: 100 Euro, ohne Folgeverpflichtung.
Was kostet die Zusammenarbeit mit JP Tax?
Hier die konkreten Zahlen: Die Erstberatung (60 Minuten) kostet 100 Euro, die NIE-Beantragung beginnt ab 350 Euro, und eine vollständige Firmengründung in Spanien liegt bei 2.000 Euro. Die laufende steuerliche Betreuung sowie die Immobilienkauf-Begleitung werden individuell kalkuliert, da der Umfang von Fall zu Fall variiert. Im Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten. Wir arbeiten nicht mit Pauschalangeboten, die am Ende doch teurer werden, als sie klingen — davon gibt es in der Branche ehrlich gesagt genug. Transparenz ist für uns kein Marketing-Wort, sondern gelebte Praxis.
Kann JP Tax auch bei Immobilienkäufen in Spanien helfen?
Vom Grundbuch-Check bis zur Kaufstruktur: Wir begleiten den gesamten steuerlichen und rechtlichen Prozess beim Immobilienerwerb in Spanien. Das umfasst die juristische Prüfung der Immobilie (Grundbuch, Baulasten, offene Schulden), die Vertragsgestaltung und die steuerliche Optimierung der Kaufstruktur. Unser Netzwerk aus spezialisierten Anwälten und Notaren stellt sicher, dass Ihr Kauf rechtssicher abläuft und Sie vor unangenehmen Überraschungen geschützt sind. Besonders wichtig für Nichtansässige: In Spanien fällt beim Immobilienkauf eine Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales, gemäß Real Decreto Legislativo 1/1993) an, die je nach Region zwischen 6 % und 10 % des Kaufpreises beträgt. Dazu kommen Notargebühren, Grundbuchgebühren und gegebenenfalls die Plusvalía municipal. Wir behalten alle Kosten im Blick.
Muss ich persönlich nach Marbella kommen?
Nein, das ist in den meisten Fällen nicht erforderlich. Viele unserer Mandanten starten die Zusammenarbeit aus Deutschland heraus, per Videokonferenz oder Telefon. Persönliche Termine vor Ort sind für bestimmte Anlässe sinnvoll, beispielsweise beim Notartermin für eine Firmengründung oder bei der NIE-Beantragung. In vielen Fällen können wir auch diese Termine über eine Vollmacht (Poder Notarial) abwickeln, sodass Sie nicht selbst erscheinen müssen. Wir klären im Erstgespräch, welche Termine Ihre Anwesenheit erfordern und welche wir in Ihrem Namen übernehmen können.
Was unterscheidet JP Tax von einer spanischen Gestoría?
Im Grunde sind es zwei völlig verschiedene Welten: Eine Gestoría ist ein spanisches Verwaltungsbüro für behördliche Formalitäten und einfache Steuererklärungen, während JP Tax eine deutsche Steuerkanzlei mit Schwerpunkt auf grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen Deutschland und Spanien ist. Der zentrale Unterschied: Wir kennen beide Steuersysteme und beraten zu Themen wie Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen und internationaler Steuerplanung – Bereiche, die eine Gestoría nicht abdecken kann.
Ihr erster Schritt:
Die persönliche Erstberatung
Sie haben Fragen zu Steuern, Firmengründung, Immobilienkauf oder Ihrer Auswanderung nach Spanien? Im persönlichen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und zeigen Ihnen den besten Weg auf. Kein Verkaufsgespräch. Keine Verpflichtung. Nur eine ehrliche Standortbestimmung. 60 Minuten. Persönlich, per Video oder Telefon. 100 Euro. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht – ob per E-Mail, Telefon oder WhatsApp. Der erste Schritt ist immer der wichtigste.
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